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   OVG Niedersachsen, 26.11.2007 - 8 OA 89/07   

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https://dejure.org/2007,12241
OVG Niedersachsen, 26.11.2007 - 8 OA 89/07 (https://dejure.org/2007,12241)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.11.2007 - 8 OA 89/07 (https://dejure.org/2007,12241)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. November 2007 - 8 OA 89/07 (https://dejure.org/2007,12241)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Streitwert für Klage gegen ein berufsständisches Versorgungswerk

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 52 Abs. 1 GKG; § 52 Abs. 3 GKG; § 24 RVS; § 25 RVS
    Streitwertbestimmung im Fall höherer als der von einem Versorgungswerk für zulässig erachteten Beiträge eines Mitglieds eines berufsständischen Versorgungswerkes zur Verbesserung seiner Rentenanwartschaft; Bestimmung des Streitwert nach der durch die höhere ...

  • Judicialis

    GKG § 52 Abs. 1; ; GKG § 52 Abs. 3; ; RVS § 24; ; RVS § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert für Klage gegen ein berufsständisches Versorgungswerk - Altersrente; Beitrag; Rentenanwartschaft; Streitwert; Streitwertbeschwerde; Verpflichtungsklage; Versorgungswerk, berufsständisch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwertbestimmung im Fall höherer als der von einem Versorgungswerk für zulässig erachteten Beiträge eines Mitglieds eines berufsständischen Versorgungswerkes zur Verbesserung seiner Rentenanwartschaft; Bestimmung des Streitwert nach der durch die höhere ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 430
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.12.1988 - 4 B 211.88

    Voraussetzungen für die Würdigung einer Planungsalternative

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.2007 - 8 OA 89/07
    Vielmehr ist für die Streitwertbemessung gemäß § 52 Abs. 1 GKG auf die sich aus der beabsichtigten höheren Beitragszahlung mutmaßlich ergebende Steigerung ihrer Altersrentenanwartschaft abzustellen, wobei die von der Klägerin dafür zunächst vorab zu erbringenden höheren Beitragsleistungen außer Betracht bleiben (vgl. zur Unerheblichkeit von Gegenleistungen für die Streitwertbestimmung: BVerwG, Beschl. v. 20.12.1988 - 4 B 211/88 - Buchholz 407.4 § 17 Nr. 79, m. w. N. ).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2006 - 9 S 1148/06

    Zur Zuständigkeit des Berichterstatters als Einzelrichter bei der Entscheidung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.2007 - 8 OA 89/07
    Die nach § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG zulässige Beschwerde, über die nach § 68 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Einzelrichter entscheidet (vgl. Senatsbeschl. v. 6.8.2007 - 8 OA 68/07 - VGH Mannheim, Beschl. v. 2.6.2006 - 9 S 1148/06 - NVwZ-RR 2006, 648 f.; jeweils m. w. N.), ist in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet, im Übrigen unbegründet.
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2007 - 8 LA 29/07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem monatlichen Mindestbeitrag zu einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.2007 - 8 OA 89/07
    Der vom Verwaltungsgericht zitierte Senatsbeschluss vom 27. April 2007 (- 8 LA 29/07 -) betraf demgegenüber einen Fall, in dem gerade nicht "ohne weiteres angenommen werden konnte, die Klägerin habe auch im Folgejahr einen Betrag in der "damals" streitigen Höhe zu zahlen", und in dem deshalb "nur" der Jahreswert festgesetzt worden ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2009 - 9 S 576/08

    Ausgestaltung der freiwilligen Zuzahlungsmöglichkeiten in das berufsständische

    Dabei geht der Senat in Anlehnung an Nr. 14.3 des Streitwertkatalogs 2004 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom dreifachen Jahresbetrag der begehrten Rentensteigerung aus (vgl. dazu auch Nds. OVG, Beschluss vom 26.11.2007 - 8 OA 89/07 -, NVwZ-RR 2008, 430).
  • OVG Niedersachsen, 04.01.2023 - 14 OA 349/22

    Streitwertbeschwerde; Wirtschaftliche Bedeutung

    Der Beklagte führt zutreffend aus, dass § 52 Abs. 3 Satz 1 GKG nur dann Anwendung findet, wenn die streitige bezifferte Geldleistung in das Vermögen der Klägerin übergehen soll oder aus diesem zu erbringen ist (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 26.11.2007 - 8 OA 89/07 -, juris Rn. 2 m.w.N.).
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